Zollerklärung für grenzüberschreitende Flüge von/nach LSPG
Kägiswil ist ein Flugplatz mit "toleriertem Verkehr" und kein Zollflugplatz mit den damit verbundenen Möglichkeiten. Das heisst, in Kägiswil können Ein- und Ausflüge innerhalb des Schengen Raumes stattfinden.
Die elektronische Zollanmeldung mittels untenstehendem Link vollständig ausfüllen und senden.
Zollanmeldung / Customs
Wichtig:
Die Zollanmeldung ist erst dann gültig, wenn der Status im Zollformular von Pending auf Weitergeleitet gewechselt hat.
Bitte beachten:
Abweichungen von der Start-/Landezeit grösser als 30 Minuten müssen zwingend gemeldet werden.
Für Änderungen neu einloggen, bestehende Zollanmeldung anpassen und neu senden.
Bestehende Zollanmeldung geht wieder zurück auf Pending, (Status beachten)
Ein vorzeitiger Abflug in LSPG ist strikte untersagt.
Bei vorzeitiger Landung aus dem Ausland müssen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug belassen und begeben sich auf direktem Weg in den Pilotenraum um dort eine allfällige Kontrolle abzuwarten, mind. so lange bis die gemeldete Landezeit abgelaufen ist.
Zollgebühren:
Pro grenzüberschreitenden Flug CHF 15.- |
Die Bezahlung erfolgt mit TWINT (kein Couvert erforderlich) oder wird in Bar ins entsprechende Couvert gelegt (Couverts liegen im Pilotenraum auf).
Gebühren, die innert 30 Tagen nicht beglichen sind, werden mit einem Bearbeitungs-Zuschlag von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Externe Flugzeuge begleichen die Gebühren über das Landetaxencouvert.
Hinweis:
Änderungen an bereits eingereichten Zollanmeldungen sind kostenlos und für annullierte Flüge werden keine Gebühren erhoben.
Bei Fragen oder Unklarheiten:
Flugfeldleiter 041 660 61 02 oder
Zoll Zürich-Flughafen (24h, Meldungen Ein-/Ausflüge) +41 58 469 00 01