Drohnenvideo "Regeln für den Gebrauch"

 

Die CTR Alpnach ist mit HX geregelt. Der Militärflugplatz Alpnach und der gesamte Luftraum kann jederzeit, kurzfristig, rund um die Uhr, und 365 Tage im Jahr aktiv sein.

Drohnengebiet Kägiswil Alpnach

Auf dem Militärflugplatz in Alpnach muss jederzeit mit militärischem Flugverkehr gerechnet werden, auch wenn die CTR / Luftraum nicht aktiviert ist.

Flugplatz Kägiswil ist innerhalb CTR Alpnach, daher ist Alpnach  auch für Kägiswil (inklusive 5km Radius) zuständig. Bewilligungen während der Militärflugbetriebszeiten werden keine durch die Flugfeldleitung Kägiswil erteilt.

Der aktuelle Zustand des Luftraumes (CTR Alpnach) kann auf der Frequenz 134.130 oder der Telefonnummer 0041 (0)41 620 91 06 abgehört werden.

 

Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen (Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL))
Bezeichnung

LSPG Kägiswil

LSMA Alpnach 

Einschränkung Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist untersagt. Wo der Flugplatzleiter/die Flugplatzleiterin eine den lokalen Gegebenheiten angepasste, verkleinerte Zone definiert hat, gilt diese anstatt des 5 km Kreises.
Bewilligungsinstanz

LSPG Ausnahmebewilligungen können bei dem/den entsprechenden Flugplatzleiter/n angefragt werden.

LSMA Ausnahmebewilligungen können beim Skyguide Special Flight Office angefragt werden.

Weitere Informationen:

LSPG Bewilligung

LSMA Bewilligung