Drohnenflüge
Flugplatz Alpnach und Kägiswil
Die CTR Alpnach ist mit HX geregelt. Der Militärflugplatz Alpnach und der gesamte Luftraum kann jederzeit, kurzfristig, rund um die Uhr, und 365 Tage im Jahr aktiv sein.
Auf dem Militärflugplatz in Alpnach muss jederzeit mit militärischem Flugverkehr gerechnet werden, auch wenn die CTR / Luftraum nicht aktiviert ist.
Flugplatz Kägiswil ist innerhalb CTR Alpnach, daher ist Alpnach auch für Kägiswil (inklusive 5km Radius) zuständig. Bewilligungen während der Militärflugbetriebszeiten werden keine durch die Flugfeldleitung Kägiswil erteilt.
Der aktuelle Zustand des Luftraumes (CTR Alpnach) kann auf der Frequenz 134.130 oder der Telefonnummer 0041 (0)41 620 91 06 abgehört werden.
Drohnenvideo "Regeln für den Gebrauch"
Bezeichnung | LSMA Alpnach |
Einschränkung | Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist untersagt. |
Bewilligungsinstanz | Ausnahmebewilligungen können beim Skyguide Special Flight Office angefragt werden. |
Weitere Informationen: | Bewilligung |
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